Das Grundmodul

Im Grundmodul werden Themengebiete behandelt, die für alle Zielgruppen und Turnangebote übergreifend relevant sind. So werden beispielsweise Inhalte wie Trainingslehre, Anatomie, Physiologie und Kleine Spiele thematisiert und gemeinsam erarbeitet bzw. praktisch durchgeführt. Am Ende eines Grundmoduls erfolgt eine Lernerfolgskontrolle in Form einer Klausur, um das angeeignete Wissen der Teilnehemer zu überprüfen.

Eine durchgehende Anwesenheit ist Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren des Grundmoduls. Ziel des Grundmoduls iste s, einen einheitlichen und grundlegenden Ausbildungsstand (Qualifikationsstandard) der Teilnehmer für alle Fachmodule und die Arbeit im Verein zu sichern.

Für alle Grundmodule gilt:
Dauer: 30 LE
Gebühr: 95 Euro (Frühbucherpreis), 105 Euro (Normalpreis)

Die Anmeldung erfolgt über den Hessischen Turnverband.

Fachmodul

Nach erfolgreich absolviertem Grundmodul folgt das sportartspezifische Fachmodul. Es dient der Vermittlung sportart- und zielgruppenspezifischer Inhalte sowohl in der Theorie als auch in der Praxis und besteht aus mindestens 90 LE mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten. Für den Erwerb der Lizenz müssen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren Grund- und Fachmodul abgeschlossen sein. Inhaber einer gültigen, beim Hessischen Turnverband erworbenen Übungsleiter-C oder Trainer-C Lizenz können zum Erwerb einer weiteren Lizenz direkt ein Fachmodul besuchen.

Hinweis: Erst mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachmoduls erhält ein Teilnehmer die jeweils angestrebte Übungsleiter- oder Trainerlizenz.

Zulassungsvoraussetzung

Vollendung des 16. Lebensjahres bei Lehrgangsbeginn. Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Nachweis der Mitgliedschaft in einem Verein, der dem Hessischen Turverband angehört. Für Nichtmitglieder ist die Teilnahme ebenfalls möglich.

Ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit (nicht älter als ein Jahr; bescheinigt wird vom Arzt „sporttauglich“ oder „sportgesund“; Art der Untersuchung ist dabei dem Arzt überlassen).

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 16 Unterrichtsstunden (bei Lehrgangsbeginn des Fachmoduls muss dieser noch mindestens 1 Jahr gültig sein; muss spätestens bis zur Lernerfolgskontrolle vorliegen). Bescheinigungen über „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und „Erste Hilfe am Kind“ werden nicht anerkannt.

Regelmäßige und aktive Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten ist verbindlich.