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 Freizeit- und Gesundheitssport
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Neues zum Pluspunkt Gesundheit 

Hintergrund: Primärprävention als gesetzliche Aufgabe der Kassen

In §20 Abs. 1 SGB V macht der Gesetzgeber die Primärprävention als Sollvorschrift zu einer gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen mit stark verpflichtendem Charakter. Die Leistungen der Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozialbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Die begrenzten Mittel legen den Krankenkassen ein enges Handlungskorsett an, gleichzeitig ist eine hohe Qualität bei der Durchführung der Maßnahme Voraussetzung für deren Erfolg.

In einem 40seitigen Leitfaden haben die Spitzenverbände der Krankenkassen formuliert, welche Handlungsfelder und Kriterien für die Angebote der Primärprävention als verbindlich gelten. Um eine hohe Qualität bei der Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird unter dem Kriterium „Anbieterqualifikation" auf Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung ( z.B. Sportlehrer, Physiotherapeuten ) verwiesen. Diesem Kreis gleichgestellt sind die Maßnahmen unter dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT des DSB, wenn sie von Übungsleitern „Sport in der Prävention" auf der 2.Lizenzstufe durchgeführt werden.

Noch nicht abschließend geklärt haben die Krankenkassen, wie hoch im Einzelnen die Bezuschussung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ausfallen wird. Fest steht, dass ausschließlich eine Rückerstattung der Kurskosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Gesundheitskursen erfolgen wird, entweder in vollem Umfang oder anteilig.

Voraussetzungen der Anerkennung:

Für Vereinsangebote, die das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT verliehen bekommen haben, entfällt durch die Aufnahme in den Leitfaden die Einzelprüfung durch die Krankenkassen. Das gilt somit auch für alle Angebote, die über den PLUSPUNKT GESUNDHEIT, DTB mit dem neuen Qualitätssiegel ausgezeichnet worden sind, da die Kriterien identisch sind, und SPORT PRO GESUNDHEIT lediglich als Dachmarke dient. Die Förderung der Qualitätssiegelangebote wird von den Krankenkassen inhaltlich auf folgende Schwerpunkte begrenzt:

  • Gesundheitssport
  • Bewegung zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion
  • Bewegung zur Förderung des Muskel-Skelettsystems

Eine kontinuierliche Inanspruchnahme dieser Maßnahmen kann von den Krankenkassen nicht finanziert werden. Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu befähigen und zu motivieren, nach Abschluss des Gesundheitsprogramms das erworbene Wissen bzw. die erworbenen Fertigkeiten und Übungen selbständig anzuwenden und fortzuführen sowie es in den Alltag zu integrieren.

Neben der qualifizierten Leitung eines solchen überprüften Sportangebotes sollten weitere Qualitätsstandards wie das Vorliegen eines Trainermanuals und Teilnehmerunterlagen erfüllt werden. Im nächsten Jahr wird der Turngau Main-Rhein entsprechende Fortbildungen zu solchen Kursprogrammen anbieten und den Übungsleitern das nötige Material zur Verfügung stellen.

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veranstaltungen

20.05.2012 (Sonntag)
DTBdance
Fortbildung und Event fuer Tanzinteressierte. Zielgruppe: Uebungsleiter/innen von Jazz-u. Tanzgruppen, Trainer/innen C, Breitensport, Aerobic, Fitness u. Gesundheit oder Gymnastik/Rhythmus/Tanz sowie DTB-Trainer/innen, GroupFitness und Tanzgruppen Lehrgangsinhalt: u.a. Hip-Hop, House und Videoclipdance
 

nachrichten

17.12.04
Freizeit und Gesundheit
Termine und Fortbildungsinhalte bei der TGS-Walldorf 2005

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