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FachwartIn Freizeit und Gesundheit
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Neues zum Pluspunkt Gesundheit
Hintergrund: Primärprävention als gesetzliche Aufgabe
der Kassen
In §20 Abs. 1 SGB V macht der
Gesetzgeber die Primärprävention als Sollvorschrift zu
einer gesetzlichen Aufgabe der Krankenkassen mit stark
verpflichtendem Charakter. Die Leistungen der Primärprävention
sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und
insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozialbedingter
Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten. Die begrenzten
Mittel legen den Krankenkassen ein enges Handlungskorsett
an, gleichzeitig ist eine hohe Qualität bei der Durchführung
der Maßnahme Voraussetzung für deren Erfolg.
In einem 40seitigen Leitfaden haben die
Spitzenverbände der Krankenkassen formuliert, welche
Handlungsfelder und Kriterien für die Angebote der Primärprävention
als verbindlich gelten. Um eine hohe Qualität bei der
Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten, wird unter
dem Kriterium „Anbieterqualifikation" auf
Berufsgruppen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung (
z.B. Sportlehrer, Physiotherapeuten ) verwiesen. Diesem
Kreis gleichgestellt sind die Maßnahmen unter dem Qualitätssiegel
SPORT PRO GESUNDHEIT des DSB, wenn sie von Übungsleitern
„Sport in der Prävention" auf der 2.Lizenzstufe
durchgeführt werden.
Noch nicht abschließend geklärt haben
die Krankenkassen, wie hoch im Einzelnen die Bezuschussung
von Maßnahmen der Gesundheitsförderung ausfallen wird.
Fest steht, dass ausschließlich eine Rückerstattung der
Kurskosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von
Gesundheitskursen erfolgen wird, entweder in vollem Umfang
oder anteilig.
Voraussetzungen der Anerkennung:
Für Vereinsangebote, die das Qualitätssiegel
SPORT PRO GESUNDHEIT verliehen bekommen haben, entfällt durch
die Aufnahme in den Leitfaden die Einzelprüfung durch die
Krankenkassen. Das gilt somit auch für alle Angebote, die über
den PLUSPUNKT GESUNDHEIT, DTB mit dem neuen Qualitätssiegel
ausgezeichnet worden sind, da die Kriterien identisch sind,
und SPORT PRO GESUNDHEIT lediglich als Dachmarke dient. Die Förderung
der Qualitätssiegelangebote wird von den Krankenkassen
inhaltlich auf folgende Schwerpunkte begrenzt:
- Gesundheitssport
- Bewegung
zur Förderung der Herz-Kreislauf-Funktion
- Bewegung
zur Förderung des Muskel-Skelettsystems
Eine kontinuierliche Inanspruchnahme
dieser Maßnahmen kann von den Krankenkassen nicht finanziert
werden. Ziel der Kurse ist es, die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer zu befähigen und zu motivieren, nach Abschluss des
Gesundheitsprogramms das erworbene Wissen bzw. die erworbenen
Fertigkeiten und Übungen selbständig anzuwenden und fortzuführen
sowie es in den Alltag zu integrieren.
Neben der qualifizierten Leitung eines
solchen überprüften Sportangebotes sollten weitere Qualitätsstandards
wie das Vorliegen eines Trainermanuals und
Teilnehmerunterlagen erfüllt werden. Im nächsten Jahr wird
der Turngau Main-Rhein entsprechende Fortbildungen zu solchen
Kursprogrammen anbieten und den Übungsleitern das nötige
Material zur Verfügung stellen.
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